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Fristen-Ratgeber

SEPA-Lastschrift-Rückgabe

Mehr Zeit

8 Wochen ab Kontobelastung (autorisiert) – bis zu 13 Monate bei nicht autorisierter Lastschrift

DDennis BöllingGründer · QAD SoftAktualisiert 2026-09-29
2 Quellen▼

Frist

8 Wochen ab Kontobelastung (autorisiert) – bis zu 13 Monate bei nicht autorisierter Lastschrift

Hintergrund

Was Sie wissen müssen

Bei einer SEPA-Basislastschrift, für die du ein Mandat erteilt hast, kannst du die Abbuchung innerhalb von 8 Wochen ab dem Belastungsdatum ohne Angabe von Gründen von deiner Bank zurückholen (Erstattungsanspruch nach § 675x BGB). Lag gar kein wirksames Mandat vor oder wurde es nicht ordnungsgemäß erteilt, verlängert sich die Frist auf 13 Monate ab der Belastung. Diese Rückgabe ist unabhängig davon, ob der Shop ein Fake ist – sie funktioniert bei jeder Lastschrift.

Schritt für Schritt

So holen Sie Ihr Geld zurück

  1. 1Prüfe im Online-Banking oder Kontoauszug das genaue Belastungsdatum der Abbuchung.
  2. 2Kontaktiere umgehend deine Bank/Sparkasse (Telefon, Filiale oder Online-Banking-Formular) und verlange die „Rückgabe der Lastschrift" bzw. „Erstattung nach § 675x BGB".
  3. 3Bei autorisierter Lastschrift reicht ein einfacher Widerspruch innerhalb von 8 Wochen – eine Begründung ist nicht nötig.
  4. 4Lag kein Mandat vor: Weise dies gegenüber der Bank aus (z. B. weil du nie einer Lastschrift zugestimmt hast) – dann gilt die 13-Monats-Frist.
  5. 5Lass dir die Rückbuchung schriftlich bestätigen und hebe den Nachweis für eine mögliche Anzeige auf.

Rechtlicher Hinweis

Rechtsgrundlage ist § 675x BGB in Verbindung mit dem SEPA-Regelwerk der European Payments Council. Der Rückgabe-Anspruch besteht gegenüber deiner eigenen Bank, unabhängig vom Verhalten des Zahlungsempfängers.

Wie viel Zeit haben Sie noch?

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HINWEIS

Diese Übersicht ist unabhängige, redaktionelle Verbraucher-Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr – maßgeblich sind immer die AGB des jeweiligen Zahlungsanbieters bzw. die Bedingungen deiner kontoführenden Bank oder Sparkasse. Bei konkreten Fällen wende dich an eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht.