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Schockanruf und falsche Polizei: Warum die 110 im Display nichts beweist

Das Telefon zeigt die 110 oder die Nummer deiner Bank, am anderen Ende läuft eine einstudierte Geschichte. Wie die Anrufe ablaufen, was Polizei und Banken nie am Telefon verlangen und was du nach einer Übergabe tust.

  • 7 Min. Lesezeit
  • 11 Quellen
Ein schnurloses Festnetztelefon mit leuchtendem Display steht im Flur auf einer Kommode, daneben eine offene Handtasche mit Umschlag und Lesebrille.

Das Telefon klingelt, im Display steht die 110 oder die Nummer deiner Bank. Am anderen Ende berichtet jemand von einem Unfall, einer Einbruchsserie oder einem gefährdeten Konto und will, dass du sofort handelst. Die Anrufe richten sich laut Polizei und BKA häufig an ältere Menschen, können aber jede und jeden treffen. Der Artikel zeigt den Ablauf, erklärt, warum die angezeigte Nummer nichts beweist, und nennt die Schritte nach einer Übergabe von Geld oder einer TAN.

Drei Anrufe mit demselben Muster

Die Geschichten unterscheiden sich, das Vorgehen ähnelt sich. Die Täter erzeugen Angst oder Dringlichkeit, halten dich am Telefon und führen dich zu einer Übergabe oder einer Freigabe. Die Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt, dass die Opfer bei einem Anruf auf dem Handy bis zur Geldübergabe in der Leitung gehalten werden können, damit sie mit niemandem sprechen.

  • Schockanruf. Du oder ein Angehöriger sollen einen schweren Unfall verursacht haben und nur gegen Kaution der Haft entgehen, oder eine Operation sei nicht bezahlt. Die Täter geben sich laut Polizei als Polizeibeamte oder andere Amtspersonen aus.
  • Falsche Polizei. Angeblich sind Geld und Wertsachen zu Hause oder auf der Bank nicht mehr sicher. Ein Polizist in Zivil werde sie abholen und in Sicherheit bringen. Das BKA warnte 2022 zusätzlich vor Anrufen im Namen von BKA, Europol und Interpol, bei denen angeblich gestohlene Daten missbraucht würden und Geld überwiesen werden solle.
  • Falscher Bankmitarbeiter. Eine Stimme meldet verdächtige Buchungen und will dein Konto schützen. Sie fragt nach TAN oder Zugangsdaten oder lässt dich Geld auf ein angebliches Sicherheitskonto überweisen. Die BaFin nennt das Vishing und weist darauf hin, dass im Display die echte Nummer der Bank stehen kann.
So läuft ein Anruf mit falscher Polizei abNachgestelltes Beispiel

Nachgestellter Ablauf nach den Beschreibungen der Polizeilichen Kriminalprävention, des BKA und der BaFin. Einzelne Anrufe weichen ab.

Quellen: Polizeiliche Kriminalprävention: Schockanrufe; Polizeiliche Kriminalprävention: Falsche Polizisten

Warum die angezeigte Nummer nichts beweist

Technisch lässt sich die Nummer, die beim Angerufenen erscheint, durch eine andere ersetzen. Das heißt Call-ID-Spoofing und ist verboten, bei Internettelefonie aber nach Angaben der Verbraucherzentrale recht einfach. Die Bundesnetzagentur schreibt, dass dafür bestehende oder erfundene Nummern genutzt werden. Auf dem Display kann deshalb eine Nummer aus deiner Vorwahl, die einer Behörde oder die deiner Bank stehen.

Für die 110 gilt eine klare Aussage. Nach der Bundesnetzagentur gibt es keine Anrufe, bei denen die Notrufnummer rechtmäßig als Absendernummer erscheint. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass Notrufabfragestellen der Polizei mit den Ortsnetznummern der Dienststellen zurückrufen und über die 110 selbst gar keine Anrufe aufgebaut werden können. Seit dem 1. Dezember 2022 müssen Anbieter in Deutschland Anrufe abbrechen, die 110 oder 112 als Absender zeigen.

Die Bundesnetzagentur hat zum gleichen Datum geregelt, dass bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern angezeigt werden dürfen, mit einer Ausnahme für Mobilfunknummern im Roaming. Das verringert gefälschte Anzeigen, schließt sie aber nicht aus. Behandle die Nummer deshalb als Hinweis und nie als Ausweis. Das rät auch die Verbraucherzentrale.

Was Polizei und Banken am Telefon nie verlangen

  • Geld oder Wertsachen. Laut Polizei und Verbraucherzentrale bittet dich weder Polizei noch Gericht, Behörde oder Bank am Telefon darum, Wertsachen herauszugeben oder Geld zu zahlen. Die Polizei nimmt kein Bargeld und keinen Schmuck in Verwahrung.
  • Auskunft über dein Vermögen. Fragen nach Konten, Bargeld oder Wertsachen im Haus gehören laut Polizei nicht zu einem echten Anruf.
  • TAN und Zugangsdaten. Die BaFin schreibt, dass Banken Bankdaten, TAN und Login-Daten nie telefonisch anfordern.
  • Überweisungen auf fremde Konten. Die Verbraucherzentrale beschreibt Forderungen nach Überweisungen auf Auslandskonten oder in Kryptowährungen. Das kennzeichnet laut ihr die Anrufe mit Bezug auf Europol oder Interpol, eine Behörde verlangt so etwas nicht.

Mit der Ratgeber-Seite zu gefälschten Absendern bei SMS (SMS-Betrug mit gefälschtem Absender) hat der Anruf gemeinsam, dass der Absender gefälscht sein kann. Hier geht es um den Anruf selbst und um das, was nach einer Übergabe geschieht.

Was du tust, während das Telefon klingelt

  1. Leg auf.

    Auch wenn der Anrufer drängt. Die Polizei empfiehlt bei Schockanrufen, sofort aufzulegen und sich dann zu sortieren.

  2. Ruf selbst an.

    Bei Angehörigen unter der Nummer, die du kennst. Bei der Polizei über die 110 oder eine Nummer, die du selbst heraussuchst. Bei der Bank über die Nummer von Karte oder Kontoauszug. Nutze nicht die Rückruftaste, rät das BKA.

  3. Gib nichts heraus.

    Keine Auskunft über Familie und Vermögen, keine TAN, keine Freigabe in der Banking-App, kein Geld und keine Wertsachen an Unbekannte.

  4. Sprich mit anderen.

    Die Polizei empfiehlt ein Kennwort in der Familie und kurze Telefonbucheinträge ohne Vornamen, damit die Täter weniger über dich wissen.

Hat dich eine Nummer angerufen, die du einordnen willst, gib sie bei Telefonnummer prüfen ein. Wir zeigen dir, ob zu ihr Meldungen oder Auffälligkeiten vorliegen. Ein unauffälliges Ergebnis ist keine Garantie, denn gefälschte Nummern wechseln und gehören oft jemand anderem.

Wenn du schon Geld oder eine TAN herausgegeben hast

Handle in dieser Reihenfolge, auch wenn es dir unangenehm ist. Die Täter arbeiten mit Scham und Schweigen, die Polizei kennt diese Fälle.

Bereits Geld oder TAN herausgegeben?

Orientierung, keine Rechtsberatung. Der Sperr-Notruf 116 116 sperrt Karten und Online-Banking, kein Bargeld.

Quellen: Sperr-Notruf 116 116; § 675u BGB; § 676b BGB

  1. Bank und Sperr-Notruf.

    Ruf deine Bank über eine bekannte Nummer an oder wähle 116 116. Der Sperr-Notruf ist täglich rund um die Uhr erreichbar und sperrt girocard, Kreditkarten und Online-Banking. Halte IBAN oder Kontonummer bereit.

  2. Polizei.

    Erstatte Anzeige bei der Polizei, bei Bargeld oder Wertsachen sofort über die 110. Die Wege nach Bundesland findest du unter Wo du es meldest.

  3. Belege sichern.

    Anrufliste mit Uhrzeit, Nummer, Kontoauszüge und Nachrichten. Wie das geht, steht unter Schon bezahlt?.

  4. Nummer melden.

    Die Bundesnetzagentur nimmt Beschwerden über manipulierte Rufnummern an. Sie bittet um schnelle Meldung, weil Verkehrsdaten in der Regel nur sieben Tage gespeichert bleiben. Für Strafverfolgung ist sie nicht zuständig.

Was das Gesetz zu Zahlungen sagt

Wurde Geld ohne deine Zustimmung abgebucht, muss die Bank den Betrag nach § 675u BGB unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach deiner Anzeige. Nach § 675v BGB darf sie bei missbräuchlicher Nutzung bis zu 50 Euro verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftest du für den ganzen Schaden. Das Gesetz verlangt, dass du die Bank unverzüglich unterrichtest. Nach § 676b BGB erlöschen Ansprüche, wenn du sie nicht spätestens 13 Monate nach der Belastung informierst.

Hast du die Überweisung oder die Freigabe selbst ausgelöst, ist die Frage der Zustimmung schwieriger, und die Bank beruft sich womöglich auf deine Mitwirkung. Das entscheidet der Einzelfall, eine Verbraucherzentrale kann ihn prüfen. Die Vorschriften regeln Zahlungsvorgänge über die Bank. Für Bargeld und Wertsachen, die du übergeben hast, enthalten sie keinen Erstattungsanspruch, hier zählt die Anzeige. Mehr zum Vorgehen nach einer Überweisung steht unter Schon bezahlt?. Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Kann die Polizei mich mit der Nummer 110 anrufen?

Nein. Nach der Bundesnetzagentur wird die 110 nie rechtmäßig als Absendernummer angezeigt, und die Verbraucherzentrale erklärt, dass über die 110 selbst keine Anrufe aufgebaut werden können. Echte Rückrufe der Polizei kommen von Ortsnetznummern der Dienststellen.

Was ist Call-ID-Spoofing?

Bei diesem Verfahren erscheint auf deinem Display eine andere Nummer als die des Anrufers, etwa die deiner Bank oder einer Behörde. Es ist verboten, bei Internettelefonie aber nach Angaben der Verbraucherzentrale recht einfach möglich. Die angezeigte Nummer ist deshalb nur ein Hinweis.

Was mache ich, wenn ich Geld oder Schmuck übergeben habe?

Wähle sofort die 110 und schildere, was passiert ist. Notiere Uhrzeit, Aussehen der abholenden Person und die Nummer des Anrufs. Informiere deine Bank, falls du Geld abgehoben hast. Wie Bargeld wieder zurückkommt, lässt sich nicht vorhersagen, die Anzeige ist der wichtigste erste Schritt.

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich eine TAN genannt habe?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Zahlungen ohne deine Zustimmung muss die Bank nach § 675u BGB unverzüglich erstatten, kann aber bis zu 50 Euro und bei grober Fahrlässigkeit den ganzen Schaden verlangen. Melde die Zahlung sofort, spätestens 13 Monate nach der Belastung.

Ist der Sperr-Notruf 116 116 kostenpflichtig?

Aus dem Festnetz ist der Anruf kostenlos, bei Mobilfunk können Kosten anfallen. Aus dem Ausland erreichst du ihn unter +49 116 116 oder +49 30 4050 4050. Er sperrt unter anderem girocard, Kreditkarten und Online-Banking.

Kommt dir etwas komisch vor?

Prüfe die Nachricht, die Nummer oder die IBAN, bevor du reagierst. Du bekommst die Hinweise mit Begründung.

Nummer prüfen

Quellen

  1. Verbraucherzentrale: Vorsicht, falsche Polizisten am Telefon (Stand 13.03.2025) (abgerufen am 10. Oktober 2026)
  2. Polizeiliche Kriminalprävention: Schockanrufe (abgerufen am 10. Oktober 2026)
  3. Polizeiliche Kriminalprävention: Betrug durch falsche Polizisten (abgerufen am 10. Oktober 2026)
  4. Bundeskriminalamt: Warnung vor betrügerischen Anrufen angeblicher Mitarbeiter von Polizeibehörden (11.04.2022) (abgerufen am 10. Oktober 2026)
  5. Bundesnetzagentur: Manipulation von Rufnummern (abgerufen am 10. Oktober 2026)
  6. Bundesnetzagentur: Besserer Schutz vor Manipulation von Rufnummern ab 1. Dezember (29.11.2022) (abgerufen am 10. Oktober 2026)
  7. BaFin: Datendiebstahl und Vishing (abgerufen am 10. Oktober 2026)
  8. Sperr-Notruf 116 116 (abgerufen am 10. Oktober 2026)
  9. § 675u BGB: Haftung bei nicht autorisierten Zahlungen (abgerufen am 10. Oktober 2026)
  10. § 675v BGB: Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung (abgerufen am 10. Oktober 2026)
  11. § 676b BGB: Anzeige nicht autorisierter Zahlungen, 13-Monats-Frist (abgerufen am 10. Oktober 2026)

Dennis Bölling, Gründer, QAD Soft

Die Artikel dienen der Aufklärung und sind mit KI-Unterstützung recherchiert. Einzelfälle können abweichen. Für eine rechtliche Einschätzung wende dich an die Verbraucherzentrale oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.