Auf dem Handy liegt eine SMS, die im selben Verlauf steht wie die echten Nachrichten deines Paketdienstes oder deiner Bank. Der Absendername stimmt, der Text droht mit Rücksendung oder Kontosperre, und ein Link soll das Problem lösen. Dieser Artikel zeigt, warum der Absendername nichts beweist, wie du Text und Link prüfen lässt und was nach einem Klick oder einer Kartenfreigabe zählt. Kam die SMS nach einer Bestellung in einem Online-Shop, erklärt der Artikel Paket-SMS und Zoll-SMS vom Schwesterdienst fakeshop.ai die Zoll-Regeln.
Warum der Absendername nichts beweist
Bei SMS lässt sich anstelle der Rufnummer ein Text als Absender einstellen. Die spanische Zentralbank beschreibt in einer Verbraucherinformation von Januar 2022, dass Betrüger die Rufnummer durch einen Text ersetzen, der sich als die Bank ausgibt. Die gefälschte Nachricht erscheint dann im selben Gesprächsverlauf wie die echten Nachrichten der Bank, damit der Empfänger keinen Verdacht schöpft. Dasselbe Prinzip nutzen Fälschungen im Namen von Paketdiensten, Behörden oder Mobilfunkanbietern.
Auch die Rechtschreibung hilft nur begrenzt. Das BSI schreibt, Kriminelle setzten absichtlich Tippfehler, Rechtschreibfehler oder zufällige Zeichenfolgen ein, um Spam-Filter zu umgehen. Ein Text ohne Fehler ist deshalb keine Entlastung. Die Polizei rät, auf Links in unaufgefordert erhaltenen Nachrichten grundsätzlich nicht zu tippen und bei Zweifeln die Bank über ihre offizielle Rufnummer zu kontaktieren.
Nachricht und Link prüfen lassen
Auf der Seite Nachricht prüfen fügst du den Text einer SMS oder Messenger-Nachricht ein oder lädst einen Screenshot hoch. onlinebetrug.ai lässt Wortlaut, enthaltene Links und weitere Merkmale der Nachricht prüfen, ohne dass du den Link selbst öffnen musst. Ein unauffälliges Ergebnis ist keine Garantie. Es heißt nur, dass bei dieser Nachricht zum Zeitpunkt der Prüfung nichts aufgefallen ist. Neue Fälschungen können durchrutschen, vor allem in den ersten Stunden einer Welle. Tipp den Link deshalb auch bei einem unauffälligen Ergebnis nicht an, bevor du den Dienst selbst aufgerufen hast.
Zusätzlich gilt die bewährte Regel: Ruf den Dienst selbst auf, über die App oder die Adresse aus deiner Bestellung oder deinem Vertrag. Dort siehst du, ob eine Sendung oder eine Nachricht vorliegt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass Paketdienste nicht dazu auffordern, Waren im Voraus zu bezahlen. Kommt dir eine Rufnummer in der Nachricht vor, prüfe sie unter Telefonnummer prüfen. Ähnliche Fälschungen per E-Mail behandelt der Ratgeber Phishing-Mail erkennen und melden.
SMS bei der Bundesnetzagentur melden
Die Bundesnetzagentur bietet getrennte Beschwerdeformulare an, unter anderem für unverlangte SMS und Messenger-Nachrichten und für manipulierte Rufnummern bei Anrufen. Sie kann nach eigenen Angaben bei Verstößen Abmahnungen aussprechen, Rufnummern abschalten und Rechnungsstellung oder Inkasso verbieten. Ein Bußgeld gegen SMS-Spam ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wie viel auf die Meldungen zurückgeht, zeigt die Statistik der Behörde. Sie nennt für 2025 insgesamt 85.158 Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch und etwa 6.200 abgeschaltete Rufnummern (Meldung vom 9. Februar 2026). Am häufigsten betrafen die Beschwerden laut Bundesnetzagentur SMS- und Messenger-Spam sowie belästigende Anrufe. Eine einzelne Meldung bringt dir keine Erstattung. Sie hilft aber, Nummern und Muster zu erfassen.
Bei einem Schaden gehört der Fall außerdem zur Polizei. Die Verbraucherzentrale rät, Anzeige online bei der Polizei deines Bundeslands zu erstatten, mit Bildschirmfotos der Nachricht, und das Aktenzeichen für die Bank zu notieren. Online-Wachen und weitere Stellen findest du unter Wo du es meldest.
Schon geklickt, schon bezahlt?
Das Vorgehen richtet sich danach, was passiert ist. Das BSI empfiehlt nach einem Klick auf den Link den Flugmodus, einen Anruf beim Mobilfunkanbieter, einen Blick auf die Konten, eine Anzeige und danach das Zurücksetzen des Geräts nach einer Datensicherung. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ergänzt, dass auf Android noch nichts passiert ist, solange du den Link nicht angetippt hast.
Was ist passiert?
Nur die SMS gesehen
- Nicht antippen
- Prüfen lassen
- Bei der Bundesnetzagentur melden
- Löschen
Link geöffnet oder App installiert
- Flugmodus einschalten
- Mobilfunkanbieter anrufen
- Konten auf fremde Abbuchungen prüfen
- Anzeige erstatten, Gerät erst danach zurücksetzen
Kartendaten eingegeben oder Zahlung freigegeben
- Karte sofort sperren: 116 116
- Bank informieren, fremde Abbuchungen schriftlich beanstanden
- Spätestens nach 13 Monaten verfallen die Ansprüche
- Anzeige mit Screenshots
Schritte nach BSI, Verbraucherzentrale und Gesetz, Stand 10.10.2026.
Quellen: BSI: Smishing; Sperr-Notruf 116 116; § 676b BGB
Wenn du Kartendaten eingegeben hast
- Karte sperren.
Der Sperr-Notruf 116 116 ist täglich rund um die Uhr erreichbar, aus dem Ausland unter +49 116 116 oder +49 30 4050 4050. Er sperrt unter anderem Kredit- und Girocards sowie den Online-Banking-Zugang.
- Bank informieren.
Nenne die Abbuchungen, die du nicht veranlasst hast, und verlange die Erstattung schriftlich. Bei Kreditkarten kann die Bank außerdem ein Rückbuchungsverfahren einleiten, über das die Verbraucherzentrale schreibt, dass es mit Gebühren verbunden sein kann. Mehr dazu unter Schon bezahlt?.
- Belege sichern.
Screenshot der SMS, des Links und der Seite, Kontoauszüge und das Aktenzeichen der Anzeige. Wie das geht, steht unter Schon bezahlt?.
Zu den Fristen: Eine nicht autorisierte Zahlung muss die Bank nach § 675u BGB unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach deiner Meldung. Ausnahme ist ein begründeter Verdacht auf betrügerisches Verhalten des Kunden, den die Bank den zuständigen Behörden mitgeteilt hat. Du musst die Bank nach § 676b BGB unverzüglich nach Feststellung unterrichten. Nach 13 Monaten verfallen die Ansprüche.
Schwieriger wird es, wenn du eine Zahlung selbst in der Banking-App freigegeben hast. Nach § 675v BGB haftest du für den ganzen Schaden, wenn du grob fahrlässig gehandelt hast. Die Verbraucherzentrale beobachtet, dass Banken Betrugsopfer oft ohne Nachweis grober Fahrlässigkeit abweisen, und weist darauf hin, dass die Bank die Authentifizierung und ihre Belege darlegen muss. Lass eine Ablehnung deshalb prüfen, etwa bei einer Verbraucherzentrale, bevor du aufgibst.
So schützt du dich im Alltag
- Drittanbietersperre. Richte sie bei deinem Mobilfunkanbieter ein. Sie verhindert, dass Dritte Beträge über die Handyrechnung abbuchen.
- Apps nur aus Stores. Schalte auf Android die Installation aus unbekannten Quellen ab.
- Spam-Filter. Aktiviere den Filter deines Telefons, sofern er vorhanden ist.
- Nicht antworten. Eine Antwort zeigt Betrügern, dass die Nummer aktiv genutzt wird.
Ähnlich gestrickt sind Nachrichten mit einer angeblich geänderten Kontoverbindung. Was dort hilft, steht im Ratgeber Neue Bankverbindung auf einer Rechnung. Aktuelle Muster sammeln wir unter Warnungen.
