Auf Kleinanzeigen-Portalen kaufen und verkaufen Privatleute untereinander. Vor Weihnachten wechseln dort auch Spielzeug, Konsolen und Elektronik den Besitzer. Die Maschen treffen beide Seiten. Käufer zahlen für Ware, die es nicht gibt. Verkäufer verschicken Ware und bekommen kein Geld oder geben auf einer gefälschten Seite ihre Kartendaten ein.
Dieser Artikel stellt die Maschen vor, die Polizei, Verbraucherzentrale und das Portal Kleinanzeigen selbst beschreiben. Die Seite des Portals nennen wir dabei, weil sie die eigenen Sicherheitsregeln erklärt. Die Maschen kommen auf allen ähnlichen Plattformen vor.
Dreiecksbetrug: zwei Varianten
Unter dem Namen Dreiecksbetrug beschreiben Polizei und Verbraucherzentrale zwei Abläufe. Beide haben gemeinsam, dass ein Täter zwischen zwei ehrlichen Personen steht.
Du kaufst
Der Täter bietet eine Ware an, die er nicht besitzt. Gleichzeitig verhandelt er mit einem echten Verkäufer über dieselbe Ware. Du überweist an das Konto des echten Verkäufers, der Täter lässt sich die Ware an seine Adresse schicken.Die Polizeiliche Kriminalprävention fasst es so zusammen: „Der Betrüger erhält daraufhin von dem nichtsahnenden Verkäufer die Ware, während du leer ausgehst.“ Ein Warnzeichen nach Angaben der Polizei: Du kaufst bei einer Privatperson, aber die Ware, oft Neuware, soll von einem Dritten kommen, etwa einem Online-Händler.
Die Verbraucherzentrale beschreibt eine verwandte Masche: Kriminelle ändern die Bankverbindung im Profil oder in den Nachrichten. Das Geld landet dann direkt bei ihnen und lässt sich nach ihrer Einschätzung in der Regel nicht zurückholen, wenn die Überweisung ausgeführt ist.
Du verkaufst
Ein Kaufinteressent zahlt, die Zahlung wird gutgeschrieben, du verschickst die Ware. Laut Verbraucherzentrale stammt das Geld aber von einem gehackten Konto. Kurz darauf bucht die Bank es zurück, weil das Konto nicht rechtmäßig belastet werden durfte. Du verlierst Ware und Geld.Das LKA Niedersachsen beschreibt eine Variante mit PayPal: Der Täter fordert zur Bezahlung deine PayPal-Daten an und bietet deine Ware gleichzeitig selbst zum Verkauf an. Sein Käufer zahlt auf dein Konto, du verschickst an den Täter.
Falsche Bezahl-Links und „Sicher bezahlen“
Eine verbreitete Masche richtet sich gegen Verkäufer. Ein angeblicher Käufer schickt einen Link, über den du dein Geld „empfangen“ sollst. Die Seite sieht aus wie das Portal oder ein Versanddienst und fragt Kartendaten oder Bankzugang ab. Kleinanzeigen schreibt dazu, dass seine Funktion „Sicher bezahlen“ ausschließlich in den Nachrichten auf dem Portal integriert ist. Eine Zahlung über PayPal gehört nicht dazu.
Der Link kommt auch in einer Nachricht, die vom Portal zu stammen scheint. Die Polizei Düren berichtete am 9. September 2026 von einer 19-Jährigen, die eine Tasche verkaufen wollte. Die angebliche Käuferin wollte erst mit PayPal zahlen. Als das angeblich nicht klappte, sollte die Bezahlfunktion von Kleinanzeigen genutzt werden.Die Verkäuferin bekam eine E-Mail, die wie eine Nachricht des Portals aussah, mit einem Link, über den sie sich „autorisieren“ sollte. Kurz darauf fand sie in ihrem Online-Banking eine Echtzeitüberweisung über 485 Euro an ein unbekanntes Konto, die sie nicht selbst ausgelöst hatte.
Statt eines Links kommt auch ein QR-Code. Die Verbraucherzentrale beschreibt ein Bild mit QR-Code, das als Zahlungsbestätigung ausgegeben wird. Wer ihn scannt, landet auf einer gefälschten Seite, die Kreditkartendaten abfragt.Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz wies am 16. September 2026 darauf hin, dass Betrüger Nutzer auch per SMS oder E-Mail auf externe Seiten locken. Bei „Sicher bezahlen“ laufen nach Angaben des LKA alle Schritte direkt im Chat der Plattform.Die Verbraucherzentrale schreibt: „Bei echten Zahlungsdiensten bekommen Sie Geld, ohne dafür etwas bestätigen zu müssen.“ Verlangt eine Seite von dir als Verkäufer eine Überweisung, einen Code oder eine Freigabe im Online-Banking, brich ab.
Daraus folgen drei Regeln, die das Portal und die Verbraucherzentrale nennen. Kommuniziere nur über die Nachrichtenfunktion des Portals. Öffne keine Links aus WhatsApp oder anderen Messengern. Gib keine Karten- oder Bankdaten ein, um Geld zu empfangen.Die Verbraucherzentrale schreibt: „Bezahlen und kommunizieren Sie ausschließlich über das Portal! Nutzen Sie keine Links, QR-Codes oder externe Seiten!“ Mehr zur Technik hinter solchen Seiten erklärt das Glossar unter Phishing.
Anrufe und Freigaben im Online-Banking
Nicht jede Masche endet auf einer gefälschten Seite. Das Polizeipräsidium Mainz meldete am 5. August 2026 einen Anstieg von Betrugsanzeigen rund um Kleinanzeigen in den vergangenen Monaten, vor allem durch Phishing.Neben Zahlungs- oder Versandlinks per Chat, E-Mail oder Messenger beschreibt die Polizei Fälle, in denen die Opfer angerufen und dazu gebracht werden, Transaktionen freizugeben oder Sicherheitscodes herauszugeben. Die Polizei Düren rät, vor jeder Freigabe im Online-Banking zu prüfen, welchen Vorgang du bestätigst.Fragt dich ein Anrufer nach einem Code, leg auf und ruf deine Bank unter der Nummer an, die auf deiner Karte steht.
PayPal „Freunde und Familie“
Verlangt ein Verkäufer, dass du über die PayPal-Funktion „Freunde und Familie“ zahlst, bist du nicht geschützt. Die Verbraucherzentrale schreibt: „Die PayPal-Freunde-Funktion ist nicht für das Online-Shopping gedacht. Daher entfällt mit ihr auch der Käuferschutz.“PayPal selbst nennt es ein mögliches Betrugszeichen, wenn ein Verkäufer beim Kauf einer Ware zu dieser Option ermutigt. Für Zahlungen für Waren und Dienstleistungen gilt der PayPal-Käuferschutz. Fristen und Bedingungen stehen unter PayPal-Käuferschutz.
Transportkosten und Vorkasse
Bei der Transportkosten-Falle erklärt ein Kaufinteressent, er übernehme zusätzlich die Transportkosten. Du sollst sie vorstrecken oder über einen externen Dienst überweisen. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass diese Kosten nie erstattet und die Ware nie bezahlt wird.
Als Käufer ist Vorkasse an eine unbekannte Privatperson das größte Risiko. Die Verbraucherzentrale nennt Zahlungen über Bargeld-Transferdienste wie Western Union praktisch nicht rückholbar.Vor einer Überweisung kannst du die IBAN des Verkäufers im IBAN-Check mit gemeldeten Betrugsfällen abgleichen. Seit Oktober 2025 zeigt dir deine Bank außerdem an, ob der eingegebene Name zum Konto passt. Das hilft gegen ausgetauschte Bankverbindungen.Ob der Verkäufer ehrlich ist, prüft dieser Abgleich nicht.
Was das Portal als sicher und unsicher einstuft
Kleinanzeigen veröffentlicht auf seiner Hilfeseite eine Einordnung der Zahlarten.
- Als sicher genannt: Barzahlung bei Abholung, „Sicher bezahlen“ innerhalb des Portals, PayPal Waren und Dienstleistungen, Kreditkarte mit Rückbuchungsmöglichkeit.
- Als unsicher genannt: Banküberweisung ohne Absicherung, PayPal Freunde und Familie, Gutscheine oder Prepaid-Codes, Kryptowährungen.
Das Portal rät außerdem, ein Produktfoto in die Google-Bildersuche zu laden. Taucht dasselbe Bild auf anderen Seiten auf, kann es kopiert oder gestohlen sein. Passen Ort und Bank des Verkäufers nicht zusammen und gibt es keine plausible Erklärung, sei vorsichtig. Akzeptiert jemand ausschließlich Überweisung und lehnt alle sicheren Optionen ab, beende den Kontakt.
Kein Widerrufsrecht unter Privatleuten
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge gilt nach § 312c BGB für Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Beim Kauf von einer Privatperson gibt es dieses Recht grundsätzlich nicht, wie Kleinanzeigen in einer Pressemitteilung mit einer Rechtsanwältin erläutert. Wer privat kauft, kann eine Ware also nicht einfach zurückschicken. Umso wichtiger ist es, die Ware vorher zu sehen oder über eine Zahlart mit Käuferschutz zu bezahlen.
Warnzeichen für Käufer
Kleinanzeigen nennt auf seiner Hilfeseite Situationen, die bei Betrugsversuchen häufig vorkommen. Sie helfen dir, ein Angebot vor der Zahlung einzuordnen.
- Keine Abholung möglich. Der Verkäufer ist angeblich unterwegs und kann die Ware nur verschicken. Das Portal nennt das eine typische Ausrede.
- Günstiger Preis mit Zeitdruck. Es gebe viele Interessenten, du müsstest dich schnell entscheiden. Laut Portal ist das ein Lockangebot, das schnelles Handeln erzwingen soll.
- Name auf der IBAN passt nicht zum Profil. Das kann auf ein gefälschtes oder gehacktes Konto hinweisen.
- Ausweichende Antworten. Unpersönliche oder ausweichende Antworten auf konkrete Fragen können auf automatisierte oder kopierte Nachrichten hinweisen.
- Gekapertes Konto. Ein Profil bietet plötzlich viele neue, teure Artikel an oder ganz andere Waren als bisher.
- Ausweisfoto als Vertrauensbeweis. Das LKA Rheinland-Pfalz schreibt, dass zugesandte Fotos von Ausweisen keine zusätzliche Sicherheit bieten. Sie können aus Identitätsdiebstählen stammen.
Was du als Verkäufer tun kannst
- Zahlungsweg selbst bestimmen. Das LKA Niedersachsen rät, dass der Verkäufer den Ablauf der Zahlung bestimmt.
- Erst nach Geldeingang verschicken. Prüfe den Eingang in deinem eigenen Konto oder PayPal-Konto. Eine E-Mail über eine angebliche Zahlung ist kein Beleg.
- Versand dokumentieren. Lass dir einen Versandnachweis geben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, das Packen zu filmen und eine Person als Zeugen hinzuzuziehen.
- Keine Daten herausgeben. Kartendaten und Bankzugang brauchst du nie, um Geld zu empfangen.
Wenn es passiert ist
- Bank oder PayPal informieren.
Bei einer Zahlung mit Käuferschutz eröffnest du einen Konflikt. Bei einer Überweisung bittest du die Bank sofort um einen Rückruf. Hast du Kartendaten oder Zugangsdaten eingegeben, lass Karte und Online-Banking sperren.
- Belege sichern.
Anzeige, Nachrichten, Profil des Gegenübers, Zahlungsbelege. Mehr unter Beweissicherung.
- Anzeige erstatten und das Portal informieren.
Das LKA Niedersachsen rät zur Anzeige bei der Polizei und zu einer Meldung an das Portal. Die Online-Wache findest du unter Meldestellen.
Die Reihenfolge im Detail erklärt der Artikel Fakeshop melden und anzeigen. Verkaufst du ein Auto, lies auch den Artikel Fake-Fahrzeugbericht. Dort verlangt ein angeblicher Käufer einen Bericht von einer gefälschten Seite.



