Zum Inhalt
Alle Meldestellen

Fakeshop-Betrug: Anzeige und Meldung in Schweiz

In der Schweiz ist die Kantonspolizei zuständig. Über Suisse ePolice kannst du unter „Cyberkriminalität anzeigen“ den Fall „Online-Kauf bezahlt aber keine Ware erhalten“ online anzeigen, aber nicht in jedem Kanton. Sonst gehst du zu deiner örtlichen Polizeistelle.

Je nach Kanton über Suisse ePolice

Zur offiziellen Seite

Suisse ePolice; Kantonspolizei

System
Strafanzeige bei der Kantonspolizei; in teilnehmenden Kantonen online über Suisse ePolice
Sprachen
Suisse ePolice: Deutsch, Französisch, Italienisch. Meldeformular des BACS zusätzlich Englisch.
Notfall
Polizei 117, Euro-Notruf 112

Der Link führt zur offiziellen Seite der Behörde. Fakeshop AI ist keine Behörde und leitet nichts weiter.

So läuft die Anzeige in Schweiz ab

  1. Zuerst Bank oder Zahlungsdienst

    Dort laufen die Fristen, und nur dort holst du Geld zurück.

    Fristen und Vorlagen für deine Bank
  2. Belege zusammenstellen

    Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, Screenshots des Shops und der Nachrichtenverlauf.

  3. Meldeweg wählen

    Die Anzeige und die Meldung laufen hier über getrennte Stellen. Die Kanäle stehen unten.

  4. Bestätigung und Aktenzeichen aufheben

    Das Aktenzeichen hilft dir bei Bank und Zahlungsdienst.

Besonderheiten in Schweiz

  • Ob dein Kanton die Online-Anzeige anbietet, zeigt Suisse ePolice nach der Auswahl des Kantons an. Laut Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten waren es im Januar 2024 bereits 12 Kantone.
  • Eine Meldung beim BACS oder bei cybercrimepolice.ch ersetzt keine Strafanzeige.

Das solltest du bereithalten

Für die Anzeige, ob online oder vor Ort, hilft diese Zusammenstellung.

  • Deine Personendaten: Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten.
  • Was du über die Gegenseite weißt: Shop-Adresse, Firmenname aus dem Impressum, E-Mail, Telefonnummer, Empfänger-IBAN.
  • Der Ablauf mit Datum: Bestellung, Zahlung, Kontakt mit dem Shop, Kontakt mit deiner Bank.
  • Belege als Datei: Screenshots, PDF der Shop-Seiten, Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, Mailverlauf.
  • Was Bank oder Zahlungsdienst bisher gesagt haben, mit Datum.

Schweiz im Vergleich mit den Nachbarn

Wohnst du nahe der Grenze, zählt trotzdem dein Wohnort. Die Tabelle zeigt, wo sich Formular, Ausweispflicht und Sprache unterscheiden.

BundeslandBetrug beim Online-Kauf online anzeigenAusweis nötigSprachenPortal
Schweiz

Je nach Kanton über Suisse ePolice

Je nach KantonSuisse ePolice: Deutsch, Französisch, ItalienischSuisse ePolice; Kantonspolizei
Baden-Württemberg

Ja, Bereich „Betrug“

Nein, BundID freiwilligDeutschOnlinewache Baden-Württemberg
Österreich

Nein, Anzeige persönlich bei der Polizei

Ja, Lichtbildausweis vor OrtNicht angegebenPolizeiinspektion vor Ort; Meldung bei Watchlist Internet

Unabhängige Verbraucherinformation, keine Rechtsberatung. Behörden ändern Formulare und Adressen; maßgeblich ist die verlinkte offizielle Seite.