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Fakeshop-Betrug: Anzeige und Meldung in Österreich

In Österreich geht eine Online-Anzeige derzeit nur bei Diebstahl. Einen Fakeshop-Betrug zeigst du persönlich bei einer Polizeiinspektion an; jede Inspektion nimmt die Anzeige entgegen. Zusätzlich kannst du den Shop bei Watchlist Internet melden.

Nein, Anzeige persönlich bei der Polizei

Zur offiziellen Seite

Polizeiinspektion vor Ort; Meldung bei Watchlist Internet

System
Anzeige persönlich bei jeder Polizeiinspektion; Online-Anzeige nur für Diebstahl
Ausweis
Bring einen amtlichen Lichtbildausweis mit zur Polizeiinspektion.
Nach dem Absenden
Die Meldestelle für Internetkriminalität des Bundeskriminalamts (against-cybercrime@bmi.gv.at) nimmt Hinweise entgegen, aber keine Anzeigen.
Notfall
Polizei-Notruf 133, Euro-Notruf 112

Der Link führt zur offiziellen Seite der Behörde. Fakeshop AI ist keine Behörde und leitet nichts weiter.

So läuft die Anzeige in Österreich ab

  1. Zuerst Bank oder Zahlungsdienst

    Dort laufen die Fristen, und nur dort holst du Geld zurück.

    Fristen und Vorlagen für deine Bank
  2. Belege zusammenstellen

    Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, Screenshots des Shops und der Nachrichtenverlauf.

  3. Meldeweg wählen

    Die Anzeige und die Meldung laufen hier über getrennte Stellen. Die Kanäle stehen unten.

  4. Bestätigung und Aktenzeichen aufheben

    Das Aktenzeichen hilft dir bei Bank und Zahlungsdienst.

Besonderheiten in Österreich

  • Watchlist Internet und der Fake-Shop Detector (fakeshop.at) werden vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) betrieben.
  • Die Arbeiterkammer Oberösterreich schreibt zu Fakeshops: Wenn im Voraus bezahlt wurde, ist das Geld meist verloren. Umso wichtiger sind Bank und Anzeige.
  • Die Internet Ombudsstelle ist eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle und hilft kostenlos bei Problemen mit online geschlossenen Verträgen.

Das solltest du bereithalten

Für die Anzeige, ob online oder vor Ort, hilft diese Zusammenstellung.

  • Deine Personendaten: Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten.
  • Was du über die Gegenseite weißt: Shop-Adresse, Firmenname aus dem Impressum, E-Mail, Telefonnummer, Empfänger-IBAN.
  • Der Ablauf mit Datum: Bestellung, Zahlung, Kontakt mit dem Shop, Kontakt mit deiner Bank.
  • Belege als Datei: Screenshots, PDF der Shop-Seiten, Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, Mailverlauf.
  • Was Bank oder Zahlungsdienst bisher gesagt haben, mit Datum.

Österreich im Vergleich mit den Nachbarn

Wohnst du nahe der Grenze, zählt trotzdem dein Wohnort. Die Tabelle zeigt, wo sich Formular, Ausweispflicht und Sprache unterscheiden.

BundeslandBetrug beim Online-Kauf online anzeigenAusweis nötigSprachenPortal
Österreich

Nein, Anzeige persönlich bei der Polizei

Ja, Lichtbildausweis vor OrtNicht angegebenPolizeiinspektion vor Ort; Meldung bei Watchlist Internet
Bayern

Nur Betrug bei Online-Auktionen, für Fakeshops kein Formular

Für Fakeshops nicht relevantDeutschAnzeigeerstattung Online der Bayerischen Polizei
Schweiz

Je nach Kanton über Suisse ePolice

Je nach KantonSuisse ePolice: Deutsch, Französisch, ItalienischSuisse ePolice; Kantonspolizei

Unabhängige Verbraucherinformation, keine Rechtsberatung. Behörden ändern Formulare und Adressen; maßgeblich ist die verlinkte offizielle Seite.