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Fakeshop-Betrug in Niedersachsen anzeigen

Niedersachsen nutzt das gemeinsame Portal der Länderpolizeien. Betrug beim Online-Kauf zeigst du dort im Bereich „Betrug“ an, der Betrug im Internet ausdrücklich einschließt. Eine Anmeldung brauchst du nicht.

Ja, Bereich „Betrug“

Zur offiziellen Seite

Onlinewache Niedersachsen

System
Gemeinsames Portal der Länderpolizeien (portal.onlinewache.polizei.de)
Ausweis
Nicht nötig. Die Formulare gehen ohne Anmeldung, eine Identifizierung über die BundID ist freiwillig möglich.
Sprachen
Deutsch
Nach dem Absenden
Belege wie Screenshots, PDFs und Mailverläufe lädst du am Ende als Dateianhang hoch. Danach bekommst du per E-Mail eine Bestätigung, dass die Anzeige übermittelt wurde. Über das weitere Vorgehen informiert dich die Polizei nach Prüfung des Sachverhalts.
Notfall
Bei Gewalt oder Bedrohung: Notruf 110 wählen, keine Online-Anzeige

Der Link führt zur offiziellen Seite der Behörde. Fakeshop AI ist keine Behörde und leitet nichts weiter.

So läuft die Anzeige in Niedersachsen ab

  1. Zuerst Bank oder Zahlungsdienst

    Dort laufen die Fristen, und nur dort holst du Geld zurück.

    Fristen und Vorlagen für deine Bank
  2. Belege zusammenstellen

    Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, Screenshots des Shops und der Nachrichtenverlauf.

  3. Formular im Portal ausfüllen

    Öffne den Bereich „Betrug“ der Online-Wache von Niedersachsen und schildere den Ablauf mit Datum.

  4. Bestätigung und Aktenzeichen aufheben

    Das Aktenzeichen hilft dir bei Bank und Zahlungsdienst.

Besonderheiten in Niedersachsen

  • Die niedersächsische Seite weist darauf hin, dass die Onlinewache nicht geeignet ist, wenn du bei allgemeinen Anzeigen anonym bleiben willst.
  • Das LKA Niedersachsen beschreibt Fakeshops als betrügerische Verkaufsplattformen, die Zahlung per Vorkasse verlangen.
  • Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Niedersachsen ist für Unternehmen, Verbände und Behörden da, nicht für private Betroffene.

Das fragt die Online-Wache ab

Laut Startseite der Online-Wachen brauchst du für den Betrugsbereich diese Angaben.

  • Deine Personendaten: Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten.
  • Was du über die Gegenseite weißt: Shop-Adresse, Firmenname aus dem Impressum, E-Mail, Telefonnummer, Empfänger-IBAN.
  • Der Ablauf mit Datum: Bestellung, Zahlung, Kontakt mit dem Shop, Kontakt mit deiner Bank.
  • Belege als Datei: Screenshots, PDF der Shop-Seiten, Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, Mailverlauf.
  • Was Bank oder Zahlungsdienst bisher gesagt haben, mit Datum.

Niedersachsen im Vergleich mit den Nachbarn

Wohnst du nahe der Grenze, zählt trotzdem dein Wohnort. Die Tabelle zeigt, wo sich Formular, Ausweispflicht und Sprache unterscheiden.

BundeslandBetrug beim Online-Kauf online anzeigenAusweis nötigSprachenPortal
Niedersachsen

Ja, Bereich „Betrug“

Nein, BundID freiwilligDeutschOnlinewache Niedersachsen
Schleswig-Holstein

Ja, Bereich „Betrug“

Nein, BundID freiwilligDeutschOnlinewache Schleswig-Holstein
Hamburg

Ja, Bereich „Betrug“

Nein, BundID freiwilligDeutschOnlinewache Hamburg
Bremen

Nein, nur Diebstahl, Sachbeschädigung, Hass im Netz

Nein, BundID freiwilligPortal auf DeutschOnlinewache Bremen und Bremerhaven
Mecklenburg-Vorpommern

Ja, Bereich „Betrug“

Nein, BundID freiwilligDeutschOnlinewache Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt

Ja, über das E-Revier

Name angeben, sonst keine Auskunft zum StandNicht angegebenE-Revier der Polizei Sachsen-Anhalt
Thüringen

Ja, Bereich „Betrug“

Nein, BundID freiwilligDeutschOnlinewache Thüringen
Hessen

Ja, Bereich „Betrug“

Nein, BundID freiwilligDeutschOnlinewache Hessen
Nordrhein-Westfalen

Ja, eigenes Formular für Internetbetrug

Nicht angegebenInternetwache auf Deutsch und EnglischInternetwache Polizei NRW

Unabhängige Verbraucherinformation, keine Rechtsberatung. Behörden ändern Formulare und Adressen; maßgeblich ist die verlinkte offizielle Seite.