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Fakeshop-Betrug in Baden-Württemberg anzeigen

Baden-Württemberg nutzt das gemeinsame Portal der Länderpolizeien. Betrug beim Online-Kauf zeigst du dort im Bereich „Betrug“ an, der Betrug im Internet ausdrücklich einschließt. Eine Anmeldung brauchst du nicht.

Ja, Bereich „Betrug“

Zur offiziellen Seite

Onlinewache Baden-Württemberg

System
Gemeinsames Portal der Länderpolizeien (portal.onlinewache.polizei.de)
Ausweis
Nicht nötig. Die Formulare gehen ohne Anmeldung, eine Identifizierung über die BundID ist freiwillig möglich.
Sprachen
Deutsch
Nach dem Absenden
Belege wie Screenshots, PDFs und Mailverläufe lädst du am Ende als Dateianhang hoch. Danach bekommst du per E-Mail eine Bestätigung, dass die Anzeige übermittelt wurde. Über das weitere Vorgehen informiert dich die Polizei nach Prüfung des Sachverhalts.
Notfall
Bei Gewalt oder Bedrohung: Notruf 110 wählen, keine Online-Anzeige

Der Link führt zur offiziellen Seite der Behörde. Fakeshop AI ist keine Behörde und leitet nichts weiter.

So läuft die Anzeige in Baden-Württemberg ab

  1. Zuerst Bank oder Zahlungsdienst

    Dort laufen die Fristen, und nur dort holst du Geld zurück.

    Fristen und Vorlagen für deine Bank
  2. Belege zusammenstellen

    Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, Screenshots des Shops und der Nachrichtenverlauf.

  3. Formular im Portal ausfüllen

    Öffne den Bereich „Betrug“ der Online-Wache von Baden-Württemberg und schildere den Ablauf mit Datum.

  4. Bestätigung und Aktenzeichen aufheben

    Das Aktenzeichen hilft dir bei Bank und Zahlungsdienst.

Besonderheiten in Baden-Württemberg

  • Seit 1. Januar 2024 gibt es bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg (CCZ).
  • Die Polizei Baden-Württemberg hat einen eigenen Präventions-Flyer „Fake-Shops – Lass dich nicht abzocken“ veröffentlicht.

Das fragt die Online-Wache ab

Laut Startseite der Online-Wachen brauchst du für den Betrugsbereich diese Angaben.

  • Deine Personendaten: Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten.
  • Was du über die Gegenseite weißt: Shop-Adresse, Firmenname aus dem Impressum, E-Mail, Telefonnummer, Empfänger-IBAN.
  • Der Ablauf mit Datum: Bestellung, Zahlung, Kontakt mit dem Shop, Kontakt mit deiner Bank.
  • Belege als Datei: Screenshots, PDF der Shop-Seiten, Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, Mailverlauf.
  • Was Bank oder Zahlungsdienst bisher gesagt haben, mit Datum.

Baden-Württemberg im Vergleich mit den Nachbarn

Wohnst du nahe der Grenze, zählt trotzdem dein Wohnort. Die Tabelle zeigt, wo sich Formular, Ausweispflicht und Sprache unterscheiden.

BundeslandBetrug beim Online-Kauf online anzeigenAusweis nötigSprachenPortal
Baden-Württemberg

Ja, Bereich „Betrug“

Nein, BundID freiwilligDeutschOnlinewache Baden-Württemberg
Bayern

Nur Betrug bei Online-Auktionen, für Fakeshops kein Formular

Für Fakeshops nicht relevantDeutschAnzeigeerstattung Online der Bayerischen Polizei
Hessen

Ja, Bereich „Betrug“

Nein, BundID freiwilligDeutschOnlinewache Hessen
Rheinland-Pfalz

Ja, Bereich „Betrug“

Nein, BundID freiwilligDeutschOnlinewache Rheinland-Pfalz
Schweiz

Je nach Kanton über Suisse ePolice

Je nach KantonSuisse ePolice: Deutsch, Französisch, ItalienischSuisse ePolice; Kantonspolizei
Österreich

Nein, Anzeige persönlich bei der Polizei

Ja, Lichtbildausweis vor OrtNicht angegebenPolizeiinspektion vor Ort; Meldung bei Watchlist Internet

Unabhängige Verbraucherinformation, keine Rechtsberatung. Behörden ändern Formulare und Adressen; maßgeblich ist die verlinkte offizielle Seite.