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Rückruf-Betrug und falscher Bankanruf: So erkennst du die Masche

Eine Mail meldet eine Abbuchung und nennt eine Nummer zur Stornierung, oder die Bank ruft scheinbar selbst an. Woran du beide Varianten erkennst, was Banken am Telefon nicht verlangen und was du tust, wenn du schon gesprochen hast.

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Ein Smartphone mit eingehendem Anruf liegt nachts auf einem Küchentisch, daneben eine umgedrehte Bankkarte und ein zugeklappter Laptop.

Eine Mail meldet einen teuren Einkauf, eine SMS eine verdächtige Abbuchung. Zur Stornierung sollst du eine Telefonnummer anrufen. Oder es klingelt, im Display steht die Nummer deiner Bank, und eine freundliche Stimme will dein Konto schützen. Beide Wege führen zum selben Ziel: Zugriff auf dein Konto oder deine Karte. Das Bundesamt für Cybersicherheit BACS meldete Mitte September 2026 einen starken Anstieg solcher Rückruf-Fälle in der Schweiz, die Watchlist Internet warnte wenige Tage davor vor einer Variante in Österreich.

Variante 1: Die Nachricht, die dich anrufen lässt

Beim Rückruf-Betrug schreiben die Täter zuerst und lassen dich dann anrufen. Das BACS beschreibt den Ablauf so: Eine E-Mail oder Textnachricht behauptet, „dass ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen, eine verdächtige Transaktion festgestellt oder eine Zahlung ausgelöst worden sei“. Eine kurze Frist soll Druck machen, danach drohe die Abbuchung. Zur angeblichen Stornierung steht eine Telefonnummer in der Nachricht.

Am Telefon meldet sich eine vermeintliche Kunden-Hotline. Laut BACS versuchen die Täter dann, Kreditkartendaten oder persönliche Angaben zu erfragen, dich zur Weitergabe von Bestätigungscodes zu bewegen oder Geldforderungen in einer Bezahl-App annehmen zu lassen.Teilweise verlangen sie die Installation einer Fernwartungssoftware, damit die Rechnung storniert werden könne. Meldest du dich danach im Online-Banking an, können die Täter mitlesen und je nachdem selbst auf das Konto zugreifen.

Die Absender wechseln. Das BACS nennt gefälschte Nachrichten im Namen von UBS, TWINT, Migros und MediaMarkt. Diese Unternehmen werden nachgeahmt und sind selbst Geschädigte. Eine angebliche Migros-Rechnung behauptete Waren im Wert von mehr als 765 Franken, darunter ein Weißwein für rund 250 Franken.Die Migros verkauft in ihren Filialen keinen Alkohol. Auffällig war auch die Nummer: neben ausländischen Nummern zunehmend Schweizer Festnetznummern mit den Vorwahlen 021, 022, 026 oder 071, die einen vertrauten Eindruck machen sollen.

In Deutschland beschreibt die Polizeiliche Kriminalprävention dieselbe Familie unter dem Namen Fake-Kundenservice: Täter geben sich als Mitarbeitende großer Firmen aus, ihr Ziel sei Fernzugriff oder Schadsoftware. Als Prüffrage empfiehlt die Polizei: „Stimmt die Nummer des Supports mit der offiziellen Webseite überein?“

  • Die Forderung kennst du nicht. Ein Kauf, ein Abo oder eine Abbuchung, die du nicht ausgelöst hast, und dazu eine Frist von wenigen Stunden.
  • Die Lösung ist ein Anruf. Statt eines Links steht eine Telefonnummer zur Stornierung in der Nachricht. Prüfen kannst du die Forderung in deinem Kundenkonto oder über die Kontaktwege auf der offiziellen Website.
  • Am Telefon geht es um Zugriff. Kartennummer, Bestätigungscode, eine Freigabe in der App oder ein Programm für den Fernzugriff.

Variante 2: Der Anruf mit der Nummer deiner Bank

Beim falschen Bankanruf melden sich die Täter selbst, oft mit der Telefonnummer der echten Bank im Display. Die Bundesnetzagentur erklärt, dass es technisch auf verschiedene Weise möglich ist, die eigentliche Rufnummer durch eine gefälschte zu ersetzen, obwohl das verboten ist. Ihr Fazit: „Absenderrufnummern können gefälscht sein und sind nicht uneingeschränkt vertrauenswürdig.“ Das Verfahren heißt Call-ID-Spoofing.

Seit dem 1. Dezember 2022 müssen Telefonanbieter in Deutschland bei Anrufen aus ausländischen Netzen die Anzeige deutscher Rufnummern unterdrücken, mit einer Ausnahme für Mobilfunknummern im Roaming. Ziel ist laut Bundesnetzagentur, dass man sich bei einer deutschen Nummer auf den berechtigten Inhaber verlassen kann. Einen Beweis liefert die Anzeige trotzdem nicht. Die Watchlist Internet bezeichnet den Fall aus Österreich als Anruf-Spoofing.

Der Anrufer erzählt meist von verdächtigen Buchungen und will helfen. Er kennt deinen Namen, manchmal mehr. Dann soll eine Aufforderung in der Banking-App bestätigt, eine TAN genannt oder Geld auf ein angebliches Sicherheitskonto überwiesen werden. Was in der App zur Freigabe erscheint, kann ein Auftrag der Täter sein.

Wie das aussieht, zeigt ein Fall, den das Landgericht Köln entschieden hat (Urteil vom 20.11.2023, 22 O 43/23, zusammengefasst vom Verbraucherzentrale Bundesverband): Ein Anrufer mit der angezeigten Nummer der Bank erklärte einem Kunden, Konto und Karte seien vorsorglich gesperrt, und bat zur Entsperrung um eine Freigabe in der pushTAN-App.In der App stand der Auftrag „Registrierung Karte“. Mit der Freigabe bestätigte der Kunde, dass eine digitale Version seiner Debitkarte auf einem fremden Gerät hinterlegt wurde. Zwischen dem 23. und 25. September 2022 zahlten die Täter darüber 14.040,90 Euro.

Österreich: erst die ID-Austria-SMS, dann der Anruf

In Österreich verbinden die Täter beide Wege. Die Watchlist Internet schildert am 10. September 2026 eine SMS im Namen von FinanzOnline: „[BMF] Ihre FinanzOnline-ID läuft heute ab. Ohne Verlängerung ist keine Steuererklärung mehr möglich“. Wer auf den Link tippt und Daten eingibt, gibt sie direkt an Kriminelle weiter. Mit diesen Daten folgt später der Anruf.

Im Beispiel der Watchlist meldet sich eine Anruferin angeblich von einer Raiffeisenbank, behauptet einen laufenden Abbuchungsversuch und kennt die Verfügernummer der Kundin. Sie soll nicht auflegen, zur Bank fahren und dort Geld auf ein angeblich sicheres Konto überweisen.Die Watchlist hält dagegen: „Echte Bankmitarbeiter:innen können Ihr Konto im Notfall direkt sperren. Sie müssen dafür nicht extra zur Bank fahren.“ Und: „Nur weil jemand Ihre persönlichen Bankdaten kennt, bedeutet das nicht automatisch, dass er ein Bankmitarbeiter ist.“

Phishing-Nachrichten dieser Art liefern die Daten, mit denen ein späterer Anruf glaubwürdig klingt. Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale steht etwa am 2. Oktober 2026 eine Mail, die eine angeblich am selben Tag ablaufende photoTAN-App einer Bank erneuern will.Die Verbraucherzentrale rät, solche Hinweise nur in der offiziellen Banking-App oder auf der bekannten Website der Bank zu prüfen. Wie gefälschte Paket- und Zoll-Nachrichten aufgebaut sind, steht im Artikel Paket-SMS und Zoll-SMS.

Was Banken am Telefon nicht verlangen

Wir haben die Hinweise von Polizei und Bundesnetzagentur in Deutschland, der Watchlist Internet in Österreich und des BACS in der Schweiz nebeneinandergelegt. In den Kernpunkten decken sie sich, auch wenn jede Stelle andere Worte wählt.

  • Keine Zugangsdaten am Telefon. Die Polizeiliche Kriminalprävention schreibt: „Bankmitarbeiter werden dich niemals auffordern, Zugangsdaten zu teilen, Software zu installieren oder Zahlungen zu leisten.“ Die Watchlist nennt PIN, TAN, Passwort und Online-Banking-Zugang.
  • Keine Fernwartung. Das BACS rät, unbekannten Personen niemals Zugriff auf den Computer zu gewähren. Die Polizei sagt dasselbe für Fernwartungsprogramme.
  • Keine Überweisung zum Schutz. Ein Konto, das in Gefahr ist, sperrt die Bank selbst. Ein Sicherheitskonto, auf das du Geld schieben sollst, gehört den Tätern.
  • Keine Rückrufnummer aus der Nachricht. Das BACS: „Rufen Sie niemals Telefonnummern zurück, die Ihnen in E-Mails oder Textnachrichten mitgeteilt werden, in denen Sie unter Druck gesetzt werden.“

Wenn jemand eine Überweisung von dir will, kannst du die genannte IBAN vorher in unserer IBAN-Prüfung eingeben. Sie zeigt, ob das Konto bei uns schon im Zusammenhang mit Betrug gemeldet wurde. Ein fehlender Treffer entlastet das Konto nicht, denn neue Empfängerkonten tauchen ständig auf.Enthält die Nachricht einen Link, kannst du die Domain in die Shop-Prüfung eingeben, ohne die Seite zu öffnen. Die Prüfung ist für Online-Shops gebaut, zeigt bei einer nachgebauten Bankseite aber das Alter der Domain und Einträge auf Warnlisten. Mehr zum Prinzip steht im Glossar unter Phishing.

Was du tust, während das Telefon klingelt

  1. Leg auf.

    Auch wenn der Anrufer drängt oder sagt, du dürfest die Leitung nicht unterbrechen. Die Watchlist rät: im Zweifel sofort auflegen.

  2. Ruf deine Bank selbst an.

    Über die Nummer auf deiner Bankkarte, dem Kontoauszug oder der offiziellen Website. Nutze nicht die Rückruftaste und keine Nummer aus der Mail oder SMS.

  3. Gib nichts frei.

    Keine TAN, keine Bestätigung in der App, keinen Code aus einer SMS, weil jede Freigabe ein Auftrag der Täter sein kann. Lies in der App, was du freigeben sollst, und brich ab, wenn du den Auftrag nicht selbst begonnen hast.

  4. Installiere nichts.

    Kein Programm für Fernzugriff, auch nicht für eine angebliche Stornierung. Laut BACS können die Täter damit dein Online-Banking mitlesen.

Wenn du schon gesprochen, freigegeben oder überwiesen hast

  1. Bank sofort informieren.

    Über die bekannte Nummer. In Deutschland kannst du Karten und Online-Banking auch über den Sperr-Notruf 116 116 sperren lassen, rund um die Uhr. In Österreich wendest du dich an deine Bank, in der Schweiz rät das BACS, bei Kartendaten sofort den Kartenherausgeber anzurufen.

  2. Fernzugriff trennen.

    Hast du eine Fernwartung installiert, trenne das Gerät vom Internet und deinstalliere das Programm. Das BACS empfiehlt danach, alle Passwörter zu ändern, die du auf dem Gerät verwendest.

  3. Belege sichern.

    Nachricht, Absender, Anrufliste mit Uhrzeit, Kontoauszug. Wie das geht, steht unter Beweissicherung.

  4. Anzeige erstatten.

    In Deutschland bei der Polizei oder der Online-Wache deines Bundeslands, in Österreich bei der Polizei. Für die Schweiz empfiehlt das BACS bei finanziellem Schaden eine Strafanzeige und verweist für die Suche nach einem Polizeiposten auf Suisse ePolice. Die Wege findest du unter Meldestellen.

  5. Wachsam bleiben.

    Die Watchlist weist darauf hin, dass die Täter weitere Daten haben könnten und es mit einer anderen Masche erneut versuchen.

Wer haftet in Deutschland

Ein Zahlungsvorgang ist nach § 675j BGB nur wirksam, wenn du ihm zugestimmt hast. Fehlt diese Zustimmung, muss die Bank den Betrag nach § 675u BGB unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach deiner Meldung.Nach § 675v BGB kann sie bei missbräuchlich genutzten Zahlungsinstrumenten bis zu 50 Euro von dir verlangen, bei grober Fahrlässigkeit den gesamten Schaden. Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, entscheidet der Einzelfall.Im Kölner Fall verneinte das Gericht sie: Der durchschnittliche Kunde müsse nicht wissen, dass eine fremde Nummer angezeigt werden kann. Das ist die Entscheidung eines Landgerichts, kein Grundsatzurteil. Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung.Ob deine Bank haftet, hängt vom Einzelfall ab, eine Verbraucherzentrale kann ihn prüfen.

Anders liegt es, wenn du selbst eine Überweisung auf ein angebliches Sicherheitskonto ausgeführt hast. Dann hast du zugestimmt, und der Erstattungsanspruch aus § 675u BGB greift in der Regel nicht. Bitte die Bank sofort, die Zahlung zurückzurufen. Was danach möglich ist, beschreibt die Seite Geld überwiesen.Fremde Abbuchungen meldest du so früh wie möglich, nach § 676b BGB spätestens 13 Monate nach der Belastung. Welche Maschen gerade sonst kursieren, sammelt unser Monatsüberblick Aktuelle Betrugsmaschen.

Häufige Fragen

Meine Bank ruft an und will eine TAN. Ist das echt?

Nein. Laut Watchlist Internet fragen Banken am Telefon nicht nach PIN, TAN, Passwort oder Online-Banking-Zugang. Die Polizeiliche Kriminalprävention schreibt dasselbe für Zugangsdaten. Leg auf und ruf deine Bank über die Nummer auf deiner Karte oder dem Kontoauszug zurück.

Im Display stand die Nummer meiner Bank. Kann der Anruf trotzdem gefälscht sein?

Ja. Laut Bundesnetzagentur lässt sich die angezeigte Rufnummer technisch fälschen, das nennt man Call-ID-Spoofing. Seit Dezember 2022 dürfen Anrufe aus ausländischen Netzen in Deutschland keine deutschen Nummern mehr anzeigen, eine angezeigte Nummer ist trotzdem kein Beweis für die Identität des Anrufers.

Ich habe eine Mail über eine Abbuchung mit einer Hotline-Nummer bekommen. Soll ich anrufen?

Nein. Das BACS rät, nie eine Nummer aus einer Mail oder SMS anzurufen, die Druck aufbaut. Prüfe die Abbuchung in deinem Online-Banking oder Kundenkonto und nutze die Kontaktdaten von der offiziellen Website des Anbieters.

Ich habe Geld auf ein Sicherheitskonto überwiesen. Bekomme ich es zurück?

Melde dich sofort bei deiner Bank und bitte um einen Rückruf der Zahlung, dann erstatte Anzeige. Hast du die Überweisung selbst ausgeführt, gilt sie in der Regel als autorisiert, sodass der gesetzliche Erstattungsanspruch für nicht autorisierte Zahlungen meist nicht greift. Je früher die Bank Bescheid weiß, desto eher lässt sich das Geld noch aufhalten.

Ich habe am Telefon eine Fernwartung erlaubt. Was jetzt?

Trenne das Gerät vom Internet und deinstalliere das Programm. Ruf deine Bank über die bekannte Nummer an und lass Online-Banking und Karten bei Bedarf sperren. Das BACS empfiehlt außerdem, alle Passwörter zu ändern, die du auf diesem Gerät verwendest.

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Hinweis

Die Artikel dienen der Aufklärung und sind mit KI-Unterstützung recherchiert. Einzelfälle können abweichen. Für eine rechtliche Einschätzung wende dich an die Verbraucherzentrale oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.