Fakeshop melden
Erst die Shop-Adresse, dann unsere Prüfung, dann deine Angaben. Nach der Freigabe kann deine Meldung andere warnen, bevor sie bezahlen. Konto und Name brauchst du nicht.
- 1Shop
- 2Prüfung
Welchen Shop meldest du?
Am meisten hilft die vollständige Web-Adresse. Wir prüfen den Shop im nächsten Schritt.
Was mit deiner Meldung passiert
Wir speichern deine Meldung und verknüpfen sie mit dem geprüften Zustand der Seite. Öffentlich wird davon erst etwas nach einer Freigabe.
Meldung und Shop-Prüfung
Deine Angaben werden zur Domain gespeichert. Gleichzeitig läuft die automatisierte Prüfung des Shops. Ihr Ergebnis siehst du im zweiten Schritt des Formulars, bevor du absendest.
Beweise werden gesichert
Zu jeder Meldung halten wir fest, wie die Seite zum Zeitpunkt der Meldung aussah und was dabei erfasst wurde. Aus diesem Datensatz entsteht später das Beweis-Dossier. Fakeshops gehen oft nach kurzer Zeit offline. Ohne die Sicherung wäre der ursprüngliche Zustand dann nicht mehr belegbar.
Manuelle Freigabe
Eine Meldung ist nicht automatisch öffentlich. Erst nach einer Freigabe fließt sie in die öffentlich sichtbare Zusammenfassung zu einem Shop ein. Eine angegebene Empfänger-IBAN erscheint erst dann im IBAN-Check. Eine einzelne Behauptung wird so nicht ungeprüft zur öffentlichen Anschuldigung.
Dein Zugriffs-Code
Bist du selbst betroffen, führt dich das Formular danach zum Anzeigen-Assistenten. Du erhältst einen Zugriffs-Code zu deiner Meldung. Mit ihm rufst du das Dossier als PDF ab. Der Code wird nur einmal angezeigt. Speichere ihn, er lässt sich später nicht erneut abrufen.
Häufige Fragen zur Meldung
Muss ich mich registrieren oder meinen Namen angeben?
Nein. Es gibt kein Konto und keine Namensabfrage. Eine E-Mail-Adresse speichern wir nur, wenn du der Kontaktaufnahme im Formular ausdrücklich zustimmst. Ohne diese Zustimmung bleibt die Meldung anonym.
Ich bin mir nicht sicher, ob es ein Fakeshop ist.
Melde ihn trotzdem. Meldungen werden geprüft, bevor sie öffentlich sichtbar werden. Betreiber können jederzeit widersprechen.
Die Seite ist inzwischen offline. Lohnt sich die Meldung noch?
Ja. Manche Betreiber schalten einen Shop ab und starten unter neuer Domain neu. Empfängerkonto, Texte oder Server bleiben dabei oft gleich. Eine Meldung zu einer abgeschalteten Seite hilft, solche Wiederholungen zu erkennen.
Der Ablauf in zwei Stufen
Erst die Adresse, dann die Prüfung. Danach entscheidest du, wie ausführlich deine Meldung wird.
Welchen Shop meldest du?
Pflicht ist nur diese Adresse.
Prüfung des Shops
Du siehst Vertrauenszahl, Domain-Alter, Serverstandort und Warnlisten-Treffer, bevor du etwas absendest.
Danach, je nach Antwort
Verdacht melden: Grund › Kontrolle. Der kurze Weg. Eine Kontaktadresse ist nicht nötig.
Selbst betroffen: Zahlung › IBAN › Kontakt › Kontrolle. Alle Angaben sind freiwillig. Zum Schluss bekommst du den Zugriffs-Code für das Dossier.
Was wir für dich tun, und was nicht
Das übernehmen wir
- Den gemeldeten Shop automatisiert prüfen und die Meldung dauerhaft dokumentieren.
- Den Zustand der Seite festhalten, damit er auch nach einer Abschaltung belegbar bleibt.
- Freigegebene Meldungen für andere sichtbar machen, bevor sie beim selben Shop bestellen.
Das können wir nicht
- Dein Geld zurückholen. Das läuft ausschließlich über deine Bank oder deinen Zahlungsanbieter.
- Anzeige für dich erstatten. Wir bereiten die Unterlagen auf, die Anzeige stellst du selbst.
- Rechtsberatung geben oder dir sagen, wer hinter einem Konto steht. Das dürfen nur Bank und Behörden.
Passend dazu
- Soforthilfe für BetroffeneBeweise sichern, Bank informieren, Anzeige erstatten: die Schritte in ihrer Reihenfolge.
- IBAN prüfenSieh nach, ob zu einem Empfängerkonto bereits freigegebene Betrugsmeldungen vorliegen.
- Für Shop-BetreiberEiner Einstufung oder Meldung widersprechen, kostenlos und ohne Konto.
Meldungen werden zunächst automatisiert vorsortiert und anschließend stichprobenartig geprüft. Falsche Meldungen können vorkommen; betroffene Betreiber können jederzeit widersprechen.