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Weihnachtsgeschenke online kaufen: Fakeshops bei Spielzeug und Elektronik erkennen

Zwischen Black Friday und Weihnachten suchen viele nach Konsolen, Spielzeug und Elektronik, die anderswo vergriffen sind. Woran du Fakeshops in dieser Zeit erkennst, wie du Rabatte einordnest und welche Zahlart dich schützt.

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  • 13 Quellen
Ein Laptop auf dem Sofa zeigt eine Shop-Seite mit einer Spielkonsole und Rabatt-Plakette, daneben Geschenkpapier, dahinter ein Weihnachtsbaum.

Ab Ende November beginnt das Weihnachtsgeschäft, eingeläutet von Black Friday und Cyber Monday. Viele suchen dann gezielt nach einem bestimmten Geschenk, oft nach einem, das gerade knapp ist. Fakeshops nutzen diese Lage. Die Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt, dass sie mit beliebten Produkten wie der neuesten Spielekonsole oder dem aktuellen Smartphone locken, oft während diese bei der Konkurrenz längst ausverkauft sind.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnte im Dezember 2024, dass die Zahl der Fakeshops weiter zunimmt und dass sie immer professioneller gemacht sind. Gerade unter Zeitdruck sei das Risiko hoch, auf einen solchen Anbieter hereinzufallen. Vor Weihnachten kommt beides zusammen: Zeitdruck und Knappheit.

Wie Fakeshops vor Weihnachten arbeiten

  • Knappe Ware ist lieferbar. Der Shop hat das Spielzeug oder die Konsole vorrätig, die in bekannten Shops seit Wochen vergriffen ist. Für die Polizei ist das ein typischer Köder.
  • Der Preis ist auffallend niedrig. Die Polizei nennt als Beispiel Anzeigen mit unschlagbaren Preisen, etwa das neueste Smartphone für die Hälfte. Ein Preis deutlich unter dem Marktwert ist nach ihren Worten in der Regel eine rote Flagge, auch und gerade an Aktionstagen.
  • Am Ende nur Vorkasse. Kreditkarte, Nachnahme oder PayPal werden angezeigt. Am Ende kannst du nur per Banküberweisung zahlen. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: Es sollte umgekehrt sein, erst die Ware, dann das Geld.
  • Das Impressum fehlt. „Ein nicht vorhandenes Impressum ist immer ein No-Go“, schreibt die Verbraucherzentrale. Auch ein unvollständiges Impressum oder eine Adresse im Ausland nennt die Polizei als Warnzeichen.
  • Siegel ohne Link. Die Polizei rät, skeptisch zu sein, wenn ein Shop Gütesiegel zeigt, die nicht zu den Ausstellern verlinken. Wie du ein Siegel prüfst, steht im Artikel Gefälschte Gütesiegel.

Die Polizei beschreibt dazu ein Praxisbeispiel: Über eine Suche oder Anzeige stößt jemand auf ein günstiges Smartphone. Der Shop sieht professionell aus, zeigt Siegel wie „Geprüfter Shop“ und viele Bezahlmethoden. Am Ende geht nur Vorkasse. Tage nach der Zahlung ist kein Smartphone da und der Verkäufer nicht mehr erreichbar.

Wo du auf solche Shops triffst

Watchlist Internet hat 2021 ausgewertet, wie Betroffene in Fakeshops gelangt sind. Von 139 Meldungen kamen 36 Prozent über soziale Netzwerke, den größten Teil davon über Werbeanzeigen auf Facebook. 33,1 Prozent fanden den Shop über Google, also über die Suche, die Bildersuche oder Google Shopping. Die Zahlen sind einige Jahre alt. Sie zeigen, dass bezahlte Anzeigen und Suchergebnisse kein Beleg für einen seriösen Händler sind.

Wenn du über eine Anzeige auf einen Shop kommst, schreib dir die Adresse auf und prüfe sie in Ruhe, bevor du bestellst. Die Shop-Prüfung zeigt dir das Alter der Domain, die Angaben im Impressum, die angebotenen Zahlungsarten und ob die Domain auf einer Warnliste steht. Zu jedem Merkmal steht dabei, was gefunden wurde.

Rabatte einordnen: der niedrigste Preis der letzten 30 Tage

Streichpreise sind vor Weihnachten überall. Seit der Neufassung der Preisangabenverordnung gilt: Wer gegenüber Verbrauchern eine Preisermäßigung bekannt gibt, muss nach § 11 PAngV den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den er in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat. Ein Rabatt von 60 Prozent bezieht sich also auf den eigenen Preis des Shops in diesem Zeitraum.

Auch echte Händler halten sich nicht immer daran. Bei einer gemeinsamen Prüfung von Behörden aus 23 EU-Staaten, Island und Norwegen rund um Black Friday und Cyber Monday 2025 bezogen 30 Prozent der 314 geprüften Online-Händler ihre Rabatte falsch. 18 Prozent arbeiteten mit Druckmitteln wie angeblicher Knappheit oder Countdown-Zählern. In mehr als der Hälfte dieser Fälle war das irreführend, etwa weil die Knappheit erfunden war.

Für dich heißt das: Ein hoher Rabatt und ein Countdown sagen nichts darüber, ob ein Angebot gut ist. Sie sagen auch nichts darüber, ob der Shop liefert. Vergleiche den Endpreis mit zwei oder drei bekannten Händlern. Liegt er weit darunter und ist die Ware dort vergriffen, ist das ein Grund, genauer hinzusehen. Mehr dazu im Artikel Gefälschte Marken-Outlets vor dem Black Friday.

Gefälschte Markenware

Nicht jeder unseriöse Shop liefert gar nichts. Manche liefern Fälschungen. Der Zoll schreibt, dass der überwiegende Teil der schutzrechtsverletzenden Waren aus Nicht-EU-Staaten kommt.Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass der Zoll Sendungen überprüft und beschlagnahmt, wenn der Verdacht einer Markenrechtsverletzung besteht. Das Geschenk kommt dann nicht an. Gefälschte Produkte können nach ihren Angaben außerdem gesundheitsschädliche Stoffe enthalten, etwa giftige Farben.Bei Spielzeug für Kinder ist das ein eigener Grund, bei auffallend günstigen Markenartikeln vorsichtig zu sein.

Sicher bezahlen

Die Polizei rät, den Kauf auf Rechnung zu bevorzugen und auf keinen Fall mit Bargeld-Transferdiensten oder mit Gutschein-, Geschenk- oder Guthabenkarten zu bezahlen. Bezahlmethoden mit Käuferschutz können ebenfalls sicher sein, wenn du weißt, wie sie funktionieren und welche Bedingungen gelten.Fristen und Ansprechpartner je Zahlart findest du unter Geld zurück. Warum die Überweisung bei unbekannten Shops das größte Risiko trägt, erklärt der Artikel Vorkasse-Falle.

Widerruf und Umtausch: was bei echten Händlern gilt

Bei einem echten Online-Händler kannst du einen Kauf in der Regel widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 BGB 14 Tage. Bei einer Warenlieferung beginnt sie nach § 356 BGB erst, wenn du oder eine von dir benannte Person die Ware erhalten hat. Im Laden gekaufte Geschenke kannst du dagegen nur umtauschen, wenn der Händler das aus Kulanz anbietet, schreibt die Verbraucherzentrale.

Bei einem Fakeshop helfen diese Rechte nicht, weil niemand da ist, der sie erfüllt. Ein Widerrufsrecht ersetzt deshalb keine Prüfung vor dem Kauf.

Geschenke von privat

Ist ein Geschenk in keinem Shop mehr zu bekommen, weichen viele auf Kleinanzeigen-Portale aus. Dort gelten andere Regeln. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es beim Kauf von Privatleuten grundsätzlich nicht, und Maschen wie der Dreiecksbetrug oder gefälschte Bezahl-Links richten sich gezielt an Käufer und Verkäufer.Welche Zahlarten die Portale selbst als sicher einstufen und woran du ein unseriöses Angebot erkennst, steht im Artikel Betrug bei Kleinanzeigen.

Kurz vor Weihnachten: Paket-Nachrichten

Wer viel bestellt, bekommt viele Paket-Nachrichten. In dieser Zeit wirken gefälschte SMS über Zustellprobleme oder Zollgebühren besonders glaubwürdig. Wie du sie erkennst, steht im Artikel Paket-SMS und Zoll-SMS.

Checkliste vor der Bestellung

  1. Adresse prüfen.

    Steht die genaue Domain auf einer Warnliste? Sieh in unserer Warnliste nach.

  2. Impressum lesen.

    Name, Anschrift, Kontakt, bei Firmen Handelsregister. Fehlt etwas, bestell dort nicht.

  3. Preis vergleichen.

    Ist die Ware anderswo vergriffen und hier deutlich billiger, sieh genauer hin.

  4. Zahlungsarten bis zum Ende prüfen.

    Geh den Bestellvorgang bis zur Zahlungsseite durch, bevor du dich entscheidest.

  5. Erfahrungen zur Domain suchen.

    Wie du Bewertungen richtig liest, steht im Artikel Erfahrungen mit einem unbekannten Shop.

Häufige Fragen

Wie erkenne ich einen Fakeshop für Spielzeug oder Konsolen?

Typisch sind Ware, die überall sonst vergriffen ist, ein Preis deutlich unter dem Marktwert, mehrere angezeigte Zahlungsarten mit nur Vorkasse am Ende, ein fehlendes oder unvollständiges Impressum und Gütesiegel ohne Link zum Aussteller.

Sind Anzeigen bei Google oder Facebook ein Zeichen für einen seriösen Shop?

Nein. In einer Auswertung von Watchlist Internet aus dem Jahr 2021 kamen 36 Prozent der Betroffenen über soziale Netzwerke, vor allem Facebook-Werbung, und 33,1 Prozent über Google in den Fakeshop.

Wie prüfe ich, ob ein Black-Friday-Rabatt echt ist?

Nach § 11 PAngV muss ein Händler bei einer Preisermäßigung den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Vergleiche außerdem den Endpreis mit bekannten Händlern. Ein hoher Rabatt und ein Countdown sagen nichts darüber, ob der Shop liefert.

Mit welcher Zahlart bin ich vor Weihnachten am besten geschützt?

Die Polizei rät zum Kauf auf Rechnung und warnt vor Bargeld-Transferdiensten sowie Gutschein- und Geschenkkarten. Zahlarten mit Käuferschutz können ebenfalls schützen, wenn du die Bedingungen kennst.

Kann ich ein online gekauftes Geschenk zurückgeben?

Bei einem echten Online-Händler hast du in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht, die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Bei einem Fakeshop hilft dieses Recht nicht, weil niemand da ist, der es erfüllt.

Unsicher bei einem Shop?

Gib die Adresse ein. Du bekommst das Urteil mit einer Begründung zu jedem geprüften Merkmal.

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Hinweis

Die Artikel dienen der Aufklärung und sind mit KI-Unterstützung recherchiert. Einzelfälle können abweichen. Für eine rechtliche Einschätzung wende dich an die Verbraucherzentrale oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.